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   VG München, 14.08.2019 - M 23 K 19.954   

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https://dejure.org/2019,54634
VG München, 14.08.2019 - M 23 K 19.954 (https://dejure.org/2019,54634)
VG München, Entscheidung vom 14.08.2019 - M 23 K 19.954 (https://dejure.org/2019,54634)
VG München, Entscheidung vom 14. August 2019 - M 23 K 19.954 (https://dejure.org/2019,54634)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    PBefG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, § 13 Abs. 2, Abs. 2b; VwGO § 42 Abs. 2, § 124, § 124 a Abs. 4
    Konkurrentenklage wegen Linienverkehrsgenehmigung

  • rewis.io

    Konkurrentenklage wegen Linienverkehrsgenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 14.09

    Linienverkehrsgenehmigung; Busverkehr; Busfernverkehr; Buslinienfernverkehr;

    Auszug aus VG München, 14.08.2019 - M 23 K 19.954
    Der Kläger ist insbesondere klagebefugt, da er als Konkurrenzunternehmer durch die der Beigeladenen erteilten Genehmigung für die streitgegenständlichen Linie unter Ablehnung seines eigenen Genehmigungsantrags in seinen drittschützenden Rechten aus § 13 Abs. 2 und 2b PBefG verletzt sein kann, § 42 Abs. 2 VwGO (st. Rspr., vgl. BVerwG, U.v. 24.6.2010 - 3 C 14/09; grundlegend BVerwG, U.v. 6.4.2000 - 3 C 6/99 - jeweils juris).
  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99

    Konkurrentenklage; Linienverkehrsgenehmigung; finanzielle Leistungsfähigkeit des

    Auszug aus VG München, 14.08.2019 - M 23 K 19.954
    Der Kläger ist insbesondere klagebefugt, da er als Konkurrenzunternehmer durch die der Beigeladenen erteilten Genehmigung für die streitgegenständlichen Linie unter Ablehnung seines eigenen Genehmigungsantrags in seinen drittschützenden Rechten aus § 13 Abs. 2 und 2b PBefG verletzt sein kann, § 42 Abs. 2 VwGO (st. Rspr., vgl. BVerwG, U.v. 24.6.2010 - 3 C 14/09; grundlegend BVerwG, U.v. 6.4.2000 - 3 C 6/99 - jeweils juris).
  • BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 39.87

    Verpflichtungsklage - Genehmigung eines Linienverkehrs - Sach- und Rechtslage -

    Auszug aus VG München, 14.08.2019 - M 23 K 19.954
    Der Genehmigungsbehörde kommt bei der Bewertung von öffentlichen Verkehrsbedürfnissen der unterschiedlichsten Art und ihrer befriedigenden Bedienung und damit auch bei der Beantwortung der Frage, wie gewichtig einzelne öffentliche Verkehrsinteressen sowohl für sich gesehen als auch im Verhältnis zu anderen sind, ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (BVerwG, U.v. 28.7.1989 - 7 C 39.87 -, juris Rn. 15 = BVerwGE 82, 260; OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 15.04.2015 - 7 A 10718/14 -, juris Rn. 32).
  • BVerwG, 12.12.2013 - 3 C 30.12

    Öffentlicher Personennahverkehr; Personenbeförderung; Linienverkehr mit

    Auszug aus VG München, 14.08.2019 - M 23 K 19.954
    Die angemessene Berücksichtigung einer jahrelangen den öffentlichen Verkehrsinteressen entsprechenden Verkehrsbedienung durch den Altunternehmer im Sinne dieser Regelung kann nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalles vielmehr auch dazu führen, dass ein gewisser Rückstand seines Verkehrsangebotes gegenüber dem konkurrierenden Anbieter ausgeglichen werden kann (BVerwG, U.v. 12.12.2013 - 3 C 30.12 -, juris Rn. 47 f.).
  • BVerwG, 24.10.2013 - 3 C 26.12

    Linienverkehrsgenehmigung; Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen; öffentliche

    Auszug aus VG München, 14.08.2019 - M 23 K 19.954
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei personenbeförderungsrechtlichen Konkurrentenklagen sowohl für das Verpflichtungsbegehren als auch für die Anfechtung der einem Konkurrenten erteilten Genehmigung der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (BVerwG, Urteil vom 24.10.2013 - 3 C 26.12 -, BVerwGE 148, 175), somit hier der Erlass des Widerspruchsbescheid am 21. Januar 2019.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2015 - 7 A 10718/14

    Auswahlentscheidung bei mehreren konkurrierenden Anträgen auf Erteilung einer

    Auszug aus VG München, 14.08.2019 - M 23 K 19.954
    Der Genehmigungsbehörde kommt bei der Bewertung von öffentlichen Verkehrsbedürfnissen der unterschiedlichsten Art und ihrer befriedigenden Bedienung und damit auch bei der Beantwortung der Frage, wie gewichtig einzelne öffentliche Verkehrsinteressen sowohl für sich gesehen als auch im Verhältnis zu anderen sind, ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (BVerwG, U.v. 28.7.1989 - 7 C 39.87 -, juris Rn. 15 = BVerwGE 82, 260; OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 15.04.2015 - 7 A 10718/14 -, juris Rn. 32).
  • BVerwG, 16.12.1977 - VII C 59.74

    Verkehr - Verkehrsmitteln - Genehmigung eines Linienverkehrs - Verkehrsbedienung

    Auszug aus VG München, 14.08.2019 - M 23 K 19.954
    In einer einheitlichen Tarifgestaltung liegt jedoch ein Vorteil für die Verkehrsbenutzer (vgl. BVerwG, U.v. 16.12.1977 - VII C 59.74 - juris), so dass die Regierung von Oberbayern zu Recht im Widerspruchsbescheid vom 21. Januar 2019 darauf abgestellt hat, dass der Firmentarif des Klägers trotz seiner - isoliert betrachtet - finanziell positiven Wirkung nicht für geeignet erachtet wird, die im Nahverkehrsplan vorgezeichnete Entwicklungsperspektive für das weitergehende öffentliche Verkehrsinteresse (Berufspendler, Erledigungs- und Freizeitverkehr) in Zukunft in geeigneter Weise begleiten zu können.
  • VGH Hessen, 05.04.2011 - 2 A 1593/10

    Fiktive Genehmigung im Buslinienverkehr; Überprüfung der Eigenwirtschaftlichkeit

    Auszug aus VG München, 14.08.2019 - M 23 K 19.954
    Zudem dürfte eine zugunsten des Klägers eingetretene Genehmigungsfiktion mangels Bekanntgabe gegenüber der Beigeladenen nicht wirksam geworden sein (vgl. zum Erfordernis der Bekanntgabe einer Genehmigungsfiktion an einen Drittbetroffenen: HessVGH, U.v. 5.4.2011 - 2 A 1593/10; Kluth, Jus 2011, 1078/1081).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2017 - 7 B 11392/17

    Personenbeförderungsrecht; Linienverkehrserlaubnis; Konkurrentenstreit

    Auszug aus VG München, 14.08.2019 - M 23 K 19.954
    Erweist sich, dass die Behörde von einem unvollständigen oder unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist oder weist die Auswahl- bzw. Beurteilungsentscheidung andere der gerichtlichen Kontrolle unterfallende Mängel auf, so ist die Entscheidung nach § 13 Abs. 2b PBefG auch dann fehlerhaft, wenn sie bei Zugrundelegung des richtigen Sachverhalts oder ohne die bzw. bei Behebung der festgestellten Mängel vertretbar wäre, weil das Gericht durch etwaige Hilfserwägungen nicht in den Beurteilungsspielraum der Exekutive eingreifen darf (OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 26.09.2017 - 7 B 11392/17 -, juris Rn. 21 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 19.02.2019 - 7 LA 90/18

    Auswahlentscheidung; Linienverkehrsgenehmigung; Nachfrage; Tarif;

    Auszug aus VG München, 14.08.2019 - M 23 K 19.954
    In der Rechtsprechung ist hierzu geklärt, dass über die Höhe des Tarifs hinaus Auswirkungen auf die Umstiegs- und Nutzungsmöglichkeiten anderer Verkehrsmittel bei der Auswahlentscheidung zu berücksichtigen sind (OVG Lüneburg, B.v. 19.2.2019 - 7 LA 90/18).
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